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Der Zwei-Zentimeter-Aufreger

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Mal wieder schlagen die Wellen hoch, und mal wieder geht es um wenige Zentimeter. Dieses Mal erhitzt allerdings nicht ihre vertikale Ausdehnung die Gemüter, sondern ihre An- bzw. Abwesenheit.

Die Daumenkralle –  ein überflüssiges, verletzungsanfälliges Relikt für die Einen, ein Teil des Hundekörpers und nützliches Werkzeug für die Anderen. Ein wie auch immer gearteter Konsens kann nicht gefunden werden, denn zwischen ab und ‚dran gibt es naturgemäß keinen Kompromiss.
Den hat es bisher auch nie gebraucht, denn die kleine Kralle hat am Whippetkörper immer nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt. Was in den USA und in Großbritannien vollkommen üblich ist, war auch für viele deutsche Whippet-Züchter seit je her selbstverständlich. Sie entfernten ihren Welpen kurz nach der Geburt die Daumenkrallen, da sie ihrer Meinung nach ein enormes Verletzungsrisiko beim Coursing, auf der Bahn und im täglichen Freilauf darstellen. Ihre Fans hingegen halten das für groben Unfug: Die Kralle stütze bei Bremsmanövern und engen Wenden das Vorderfußgelenk und schütze es vor starken Verdrehungen.
Ernsthafte Keilereien zwischen den Entfernern und den überzeugten Dranlassern hat es ganz offensichtlich nie gegeben. Schließlich wurde die Daumenkralle auch nie zu einem hoch offiziellen Thema gemacht. Wozu also einen Streit über eine seit 2001 gesetzlich sehr graue Zone vom Zaun brechen. Doch nach langer Kaum-Beachtung wächst sich die Daumenkralle ganz plötzlich zu einem monströs anmutenden Problem aus. Denn 11 Jahre nachdem der überarbeitete Paragraph 10 des deutschen Tierschutzgesetzes in Kraft getreten ist, entdeckt man plötzlich ihre Relevanz. Warum gerade jetzt?

Ausstellungsverbot?

Nach dem Münchener Eklat ging ein Aufschrei durch die Whippet-Szene. Die kommen doch wohl nicht auf die Idee, den Whippets ohne Daumenkralle ein Ausstellungsverbot zu erteilen! Nein, so einfach geht das wohl nicht. Denn dazu müsste die Ausstellungsordnung des VDH geändert werden, so sein Pressesprecher. Zu den meisten Fragen zog er sich zwar auf ein Mantra aus „Das weiß ich nicht.“ und „Das dürfen Sie mich nicht fragen!“ zurück, doch zumindest war so viel in Erfahrung zu bringen: Für den hoch theoretischen Fall, der VDH würde amputierten Whippets ein Ausstellungsverbot erteilen wollen, müsse die Mitgliederversammlung eine entsprechende Änderung der Ordnung beschließen. Er hätte allerdings den Eindruck, dass keiner von den 169 Verbänden bzw. Vereinen ein gesteigertes Interesse daran hätte. Die jeweils für die Ausstellungen zuständigen Veterinärsämter seien allerdings unabhängig. Der VDH hätte kaum bzw. gar keinen Einfluss auf ihre Kontrollen, wolle aber in diesem speziellen Punkt Klarheit schaffen.

Unten ohne
Unten ohne

Deutlich ergiebiger war ein langes Gespräch mit dem Münchener Amtsveterinär Dr. Armin Riedl. Ihm ist daran gelegen, Rechtssicherheit zu schaffen, sowohl für die Ausrichter von Ausstellungen, als auch für die Aussteller selbst. Deshalb hat das Veterinärsamt München das zuständige Bundesministerium um eine Prüfung des Paragraphen 10 des deutschen Tierschutzgesetzes gebeten.

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Tierschutz-Hundeverordnung
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten. Das Ausstellungsverbot nach Satz 1 gilt nicht, sofern der Eingriff vor dem 1. September 2001 und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes in der zum Zeitpunkt des Eingriffs geltenden Fassung vorgenommen wurde.

Auslegungssache?

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Nach Dr.Riedl liegt die Unklarheit im Moment noch in der Interpretation der Formulieren „zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale“. Hier hinkt in der Tat der Vergleich mit der Daumenkralle des Whippets. Denn ihr Fehlen ist kein Rassemerkmal, das vom Standard gefordert wird. Dennoch ist ihr Entfernen die Amputation eines gesunden Körperteils. Und dass die Prozedur den Welpen keinen Spaß macht, steht wohl außer Frage.
Wo nun die Befürworter der Amputation von Daumenkrallen bei Saugwelpen ihren Interpretationsspielraum sehen, ist für ihre Gegner Eindeutigkeit gegeben. Eine bundesweit einheitliche Regelung, so Dr. Riedl, ist hier die einzige Lösung. In München oder Hamburg sollte dieser spezielle Fall schließlich nicht anders gehandhabt werden, als z.B. in Dortmund. Anlässlich der dort im Mai stattfindenden prestigeträchtigen Europasieger-Schau werden sich die zuständigen Veterinäre auf jeden Fall nicht auf Krallensuche begeben. Das hat der VDH am 8.März recht eilig versichert. Über kurz oder lang wird allerdings eine eindeutige Aussage bzw. Auslegung aus dem Bundesministerium zu erwarten sein. Auf die Frage, warum sich nun, nach mehr als zehn Jahren Duldung, der Blick der Veterinäre plötzlich auf die Daumenkrallen der Whippets richtet, berief sich Dr. Riedl auf seine Schweigepflicht.

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Freie Autorin mit einem starken Hang zur Fotografie

Comments

  1. Sind die Daumenkrallen von Whippets denn tatsächlich so verletzungsanfällig, dass es gerechtfertigt ist, diese prophylaktisch kurz nach der Geburt zu amputieren? Das hieß es doch auch immer bei den Ohren und Ruten von Boxer, Dobermann, Jagdhund und co. und trotz Kupierverbot gibt es eben nicht andauernd schlimme Verletzungen wie vorausgesagt. Erfolgt die Amputation unter (örtlicher) Betäubung oder bei vollem Bewusstsein?
    Viele Grüße, Patricia

    • Also ganz kurz mal es findet sich in Deutschland kein Tierarzt der die Daumenkralle ohne medizinische Indikation entfernt ! Wenn eine Privatperson ( Züchter) so etwas vornimmt macht er sich Strafbar.
      Der VDH hat dies mit Wissen akzeptiert den wer richtet bei den Ausstellungen ?
      Aber der VDH hat bereits seit 1999 das Wissen das es verboten ist denn ich würde jedem mal anraten die Ausführungen des Bundesverfassunggerichts auf die Kupierverbotsklage vom VDH durchzulesen.
      Aktenzeichen 1 BvR 875/99 vom 28.07.1999 hier steht ganz klar „…dass alle dem Tier von Natur aus gegebenen Körperteile erhaltenswert sind..“
      Also wozu die Diskussion nach über 10 Jahren Übergangszeit sollte jetzt endlich auch dem Recht der Tiere getragen werden. Wenn es für das Tier besser wäre hätte die Evolution schon lange dafür gesorgt – aber der Mensch spielt mal wieder ……..
      Viele Grüße, Wolfgang

  2. Also wenn ich den zitierten Beitrag richtig verstehe: Es gibt keine Schmerzausschaltung bei dem Eingriff. Dass das Nervensystem auf bestimmten Ebenen beim Neonaten noch nicht komplett entwickelt ist, ist richtig; dass er deswegen kein Schmerzempfinden hat, ist falsch. Mittlerweile geht man sogar davon aus, dass ein menschlicher ungeborener Fötus ab einer bestimmten Entwicklungsstufe Schmerzen empfinden kann. Nur weil jemand z.B. von Geburt an blind ist (was ja eine Fehlentwicklung eines Teils des Nervensystems darstellt) heißt das ja noch lange nicht, dass die anderen Sinne auch nicht richtig funktionieren…

  3. Soweit ich informiert bin, werden die Krallen bei vollem Bewusstsein abgeschnitten. Meine beiden Rüden haben beide ihre Daumenkrallen und wir hatten innerhalb von vier Jahren nur ein einziges Mal eine Verletzung. Mr.Clark ist beim Coursing ins Seil getreten. Im Freilauf – und der geht über Stock und Stein – ist noch nie etwas passiert.
    Entspannte Grüße

  4. Hallo Christiane,
    ich habe hier versucht, möglichst objektiv und wertfrei den aktuellen Stand der Dinge darzustellen. Ein Bezug auf mehr oder weniger private Forumsdresche wäre hier vollkommen fehl am Platze.
    Entspannte Grüße

  5. Ist schon in Ordnung Christiane. Ich habe deinen Bericht zu diesem Thema ja auch nicht ohne Grund verlinkt. 🙂 Allerdings ist der letzte Eintrag in diesem Thread genau 1 Jahr alt. Ganz so aktuell ist die ganze Sache also nicht. Und der Auslöser für einen Prüfungsantrag ans Bundesministerium ist die Diskussion ja wohl erst recht nicht. Ein Zusammenhang wäre hier nur mit der Brechstange herzustellen und würde der oben genannten Forumsdresche eine Bedeutung geben, die sie eindeutig nicht hat.
    Entspannte Grüße

  6. Hi,
    doch, es gibt tatsächlich einen Zusammenhang – diese „Forumsdresche“ hat noch einige weitere Diskussionen im gleichen Forum nach sich gezogen und haben dazu geführt, dass einige Mitglieder in dem von Christiane verlinkten Forum sich zusammen getan haben und aktiv wurden.
    München ist nur ein Resultat davon – und es geht weiter….
    Grüße, Gaby

  7. Natürlich gibt es im weitesten Sinne einen Zusammenhang, doch der Bezug hätte in genau diesen Artikel nicht hinein gepasst.
    Erklär doch mal, Gaby, wie es „weiter gehen“ soll. Vage Andeutungen helfen niemandem.
    Entspannte Grüße

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